Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brandforce GmbH
Brandforce GmbH
Geschäftsführung: Helge Zimmer, Anke Fydrich-Zimmer
Kedenburgstraße 44
22041 Hamburg
Tel. 040 / 63 741 370
info@brandforce1.com - www.brandforce1.com
- Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Brandforce GmbH, nachfolgend „BF“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben widersprochen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen BF und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in Textform zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. BF erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung, Produktion, Media sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen inklusive Leistungsumfang und Zeitraum ergeben sich aus den Angeboten von BF.
- Leistungen von BF
2.1. Grundlage für die Arbeit von BF sind neben dem jeweiligen Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an BF auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden an BF mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt BF über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing und sendet dies dem Kunden zu. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Erhalt des Re-Briefings widerspricht.
2.2. Beauftragte Projekte im Bereich der Mediaplanung besorgt BF nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet BF dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
2.3. BF gibt bei der Durchführung von Medienbuchungen aller Art vereinbarten Agenturrabatte transparent an den Kunden weiter, wobei sämtliche Fremdkosten dem Kunden mit einem Aufschlag von 15 % Handlingspauschale weiterberechnet werden. Hierdurch wird BF und dem Kunden ermöglicht, medienunabhängig zu entscheiden.
2.4. Bei Medialeistungen ist BF berechtigt, dem Kunden die Fremdkosten samt Handlingspauschale in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet BF nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber BF entsteht dadurch nicht.
2.5. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
2.6. Die Produktionsüberwachung durch BF erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist BF berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Für diesen Aufwand berechnet BF eine prozentual gestaffelte Produktionsleitung basierend auf dem Produktionsvolumen.
2.7. Ein Anspruch auf Konkurrenzausschluss besteht nicht. BF ist ausdrücklich berechtigt, für branchengleiche und ähnliche Unternehmen tätig zu werden.
2.8. Der Kunde stellt BF alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von BF sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
2.9. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit BF erteilen.
2.10. Von BF zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich- und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von BF bestätigt worden ist.
- Lieferung und Lieferfristen
3.1. Die Lieferverpflichtungen von BF sind erfüllt, sobald die auszuliefernden Arbeiten und Leistungen von BF zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
3.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von BF schriftlich bestätigt worden sind.
3.3. Gerät BF mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
- Angebote und Vergütung
4.1 Sämtliche Angebote sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, es sei denn, das Angebot weist eine davon abweichende Bindungsfrist aus. Mit der Annahme durch den Kunden wird BF verbindlich beauftragt. Die Annahme muss der Textform entsprechen.
4.2. Grundlage der Vergütung ist das Angebot. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht BF ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst sie mehrere Projektphasen, so kann BF dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen oder bereits eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtvolumens bei Auftragserteilung verlangen.
4.4. Bei Verschiebung oder Pausierung eines Auftrages durch den Kunden vor Beginn oder während des Projektes berechnet BF dem Kunden pro Monat 5 % vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Ausfallhonorar. Weitergehende (Schadensersatz-)Ansprüche von BF bleiben vorbehalten.
4.5. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes berechnet BF dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: Bis drei Monate vor Beginn des Auftrags 25 %, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrags 50 %, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 80 %, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100 %. Weitergehende (Schadensersatz-)Ansprüche von BF bleiben vorbehalten.
4.6. Bei Rücktritt vom Auftrag oder Stornierung verbindlich vereinbarter Termine für ganz- oder mehr-tägige Veranstaltungen (z.B. Seminare, Fortbildungen, Qualifizierungen, Tagungen, Workshops, Trainingstage) durch den Kunden entsteht BF folgender Anspruch, unabhängig von einer Neuterminierung: Ab Auftragserteilung 10 % des vereinbarten Honorars. Absage bis zu zehn Werktage vor Beginn des vereinbarten Termins 40 % des vereinbarten Honorars. Absage bis zu fünf Werktage vor Beginn des vereinbarten Termins 100 % des vereinbarten Honorars. Weitergehende (Schadensersatz-)Ansprüche von BF bleiben vorbehalten.
Ganztagesveranstaltungen sind Veranstaltungen, für die eine Dauer von mindestens sechs Nettozeitstunden vereinbart wurde. Der Kunde kann bei Absage einzelner Teilnehmer den freiwerdenden Platz bei Nennung und Teilnahme eines in gleicher Weise geeigneten Ersatzteilnehmers nachbesetzen.
4.7. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden BF alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und BF von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.8. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Fällig gewordene Künstlersozialabgaben, Zölle, oder auch sonstige nachträglich entstandene Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
4.9. Einwendungen gegen Rechnungen von BF sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens aber zwei Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Das Unterlassen der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen gilt als Zustimmung.
- Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen, wie z.B. das Korrekturlesen von Texten, werden nach bestem Wissen sorgfältig erbracht. Änderungen von Reinzeichnungen, Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
5.2. Die Anzahl der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot einen Entwurf sowie eine nicht ausgearbeitete Alternative. Bei Vorlage mehrerer Entwürfe entscheidet sich der Kunde für einen Entwurf. Die übrigen Entwürfe bleiben Eigentum von BF und dürfen vom Kunden nicht weiter genutzt werden. Werden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln auf Wunsch des Kunden angefertigt, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
5.3. Im Angebot sind zwei Korrekturstufen in der Umsetzungsphase enthalten. Sind mehr als zwei Korrekturstufen von Seiten des Kunden oder im zuvor durch den Kunden mündlich oder schriftlich freigegebenen Konzept gewünscht, so sind diese nach Aufwand zu vergüten.
5.4. Auslagen für technische Nebenleistungen, insbesondere für spezielles Material, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Handmustern, Drucken etc. sind vom Kunden zu erstatten.
5.5. Bei der Abrechnung von Reisekosten, die im Zusammenhang mit einem für den Kunden übernommenen Auftrag stehen, gelten folgende Regelungen: Bei Anreise per Kraftfahrzeug wird ein Betrag von 0,40 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Die Kilometeranzahl wird anhand der offiziellen Straßenkilometer berechnet. Bei Reisen, die mit der Deutschen Bahn oder per Flugzeug erfolgen, werden die Kosten für Tickets in der 2. Klasse berechnet. Bei Übernachtungskosten fallen Kosten für ein angemessenes Businesshotel an. Die genauen Preise können je nach Standort und Hotelkategorie variieren. Zusätzlich zu den oben genannten Reisekosten können weitere Auslagen und Nebenkosten wie Parkgebühren, Mautgebühren oder Taxikosten entstehen. Alle oben genannten Kosten werden als Teil der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt.
5.6. Weitere in Bezug zum Angebot stehende Fremdkosten, wie zum Beispiel vom Kunden freigegebene Kosten für Grafiker, Rechtsberatungen, Mediaschaltungen oder Beschaffung von Materialien und Frachten, werden mit einem Aufschlag von 15 % Handlingfee berechnet. Die Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt und in der Rechnung ausgewiesen.
- Urheber- und Nutzungsrechte
6.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer, im vertraglich vereinbarten Umfang und Einsatzzweck die Nutzungsrechte an allen von BF im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung an den Kunden über.
6.2. Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
6.3. BF ist ausdrücklich berechtigt, im Rahmen der Auftragsbearbeitung künstliche Intelligenz (KI) zur Erstellung von Bildern, Texten und anderen kreativen Inhalten etc. einzusetzen. Dem Kunden ist bekannt, dass BF an durch KI generiertem Content ggf. kein Urheberrecht zusteht. Mit Zahlung der vollständigen Vergütung erwirbt der Kunde von BF auch bezüglich des durch KI generierten Contents ein entsprechendes Nutzungsrecht. Im Übrigen wird auf die Regelungen unter Ziff. 9.10 verwiesen.
6.4. BF darf die von ihr entwickelten Entwürfe und Umsetzungen angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
6.5. Die Arbeiten von BF dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht BF vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens 2,5facher Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Weitere Ansprüche von BF bleiben vorbehalten.
6.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von BF.
6.7. Über den Umfang der Nutzung steht BF ein Auskunftsanspruch zu.
6.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung auf Seiten von BF angefertigt werden, verbleiben bei BF. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. BF schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung in Form von geschlossenen Formaten, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte wie Skizzen, Entwürfe, Rohdaten, etc.
6.9. BF ist berechtigt, bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.
6.10. BF ist berechtigt, auf ihren Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Der Kunde räumt BF hiermit ein entsprechendes einfaches Nutzungsrecht an Name und Firmenlogo ein.
6.11. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden BF eine angemessene Anzahl einwandfreier Belege unentgeltlich überlassen. BF ist berechtigt, diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
- Verwertungsgesellschaften
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die Gema, abzuführen. Werden diese Gebühren von BF verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese BF gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
7.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. BF wird diese Sozialabgabe an den Kunden weiterberechnen.
- Eigentums- und Nutzungsrechtsvorbehalt
8.1. BF behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
8.2. An Entwürfen und Werkzeichnungen (siehe Ziff. 5.2) werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8.3. Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.4. Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
8.5. BF ist nicht verpflichtet, Quelldateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat BF dem Kunden Quelldaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese von dem Kunden nur geändert werden, wenn BF dem vorher zugestimmt hat.
- Gewährleistung und Haftung
9.1. Von BF gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Andernfalls bestehen keine Ansprüche des Kunden.
9.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
9.3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch BF erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen bzw. das zu erstellende Werk gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. BF ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt BF von Ansprüchen Dritter frei, wenn BF auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch BF beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform zu erfolgen. Erachtet BF für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit BF die Kosten hierfür der Kunde.
9.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Anfallende Mehrkosten durch nachträgliche Korrekturen trägt der Kunde.
9.5. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe bzw. des Werks haftet BF nicht.
9.6. BF übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
9.7. BF haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. BF haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.8. Soweit BF notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von BF. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.
9.9 BF haftet nicht für Ansprüche, die durch die Nutzung oder Zurverfügungstellung von durch KI-generiertem Content entstehen, es sei denn, derartige Ansprüche resultieren aus vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit von BF. Dem Kunden ist insbesondere bekannt, dass BF keinerlei Gewährleistung oder Haftung für durch KI-generierten Content übernimmt. Durch Nutzung der von BF zur Verfügung gestellten Leistungen erkennt der Kunde ausdrücklich an, sämtliche Risiken in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit und Verwendbarkeit des KI-generierten Contents umfassend zu übernehmen und BF insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Freihaltung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
9.10. BF, ihre Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer (in dieser Ziffer und in den nachfolgenden Haftungsregelungen gemeinsam bezeichnet als „BF“) haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Schadensersatzansprüche wegen Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
9.11. Die Haftung von BF ist außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung der Höhe nach auf den für BF bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.12. Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet BF nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.
9.13. Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung von BF wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit unberührt.
- Vertragsdauer, Kündigungsfristen
10.1. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde das Angebot von BF annimmt. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen.
10.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.
- Geheimhaltungspflicht
11.1. BF verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
11.2. BF hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
11.3. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von BF, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
11.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, Unterlagen, Zugangswörter, Up- und Downloads von BF während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist.
- Schlussbestimmungen
12.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
12.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Hamburg, Oktober 2024